Erbe und Immobilie - Was jetzt zu tun ist


Checkliste und Ratgeber

Was ist zu tun?

Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick zu verschaffen was zunächst zu tun ist.

Sichten Sie als erstes den Nachlass und verschaffen Sie sich einen Überblick über das Erbe und den Wert des Erbes.Wichtig zu wissen: Für die Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen, bleiben Ihnen nur 6 Wochen Zeit. Ist diese Frist verstrichen, gilt das Erbe automatisch als angenommen.

  • Versicherungen informieren: Achtung: In der privaten Unfallversicherung endet die Meldefrist meist zwei Tage nach dem Tod. Auch für die Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung gilt, dass der Tod des Versicherten unverzüglich zu melden ist.
  • Meldung an Krankenversicherung und Rentenversicherung
  • Übrige Versicherungen: Prüfen Sie, ob diese automatisch enden, zu kündigen sind oder übernommen werden sollen. Anmerkung.: Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Versicherungen überhaupt existieren, sehen Sie sich die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durch.
  • Sterbeurkunde beantragen: Falls nicht bereits vom Bestatter erledigt, beantragen Sie diese beim Standesamt. Diese benötigen Sie u. a. um Verträge zu kündigen.
  • Testament abgeben: Wenn man ein Testament findet, muss man dieses umgehend beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen abgeben.
  • Verträge sichten: In den meisten Fällen laufen Verträge nach dem Tod eines Vertragspartners weiter und gehen auf den Erben über. Ein Sonderkündigungsrecht hierfür gibt es in der Regel nicht. Prüfen Sie daher, welche Verträge und Abonnements Sie kündigen wollen und welche Sie übernehmen wollen.
  • Einzugsermächtigungen widerrufen: Kontrollieren Sie die Kontoumsätze und widerrufen Sie bei gekündigten Verträgen auch die Einzugsermächtigungen.
  • Erbschein beantragen: Ist ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament vorhanden, benötigen Sie in der Regel keinen Erbschein. Falls nötig, können Sie diesen beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. In der Regel müssen Sie hierzu noch eine eidesstattliche Erklärung vor einem Notar oder Gericht abgeben.
  • Finanzamt informieren: Für die Meldung, dass Sie Erbe geworden sind, haben Sie 3 Monate Zeit.

Immobilie geerbt - Ihr persönlicher Ratgeber

Für viele Menschen ist es ein Traum, ein Haus oder eine Wohnung zu erben. Damit der Traum nicht zum Albtraum wird, ist schnelles Handeln gefordert.

Innerhalb von 6 Wochen muss entschieden sein, ob man das Erbe annimmt oder besser ausschlagen sollte. Denn mit der Annahme der Erbschaft übernimmt der Erbe nicht nur Vermögen und Rechte des Verstorbenen, sondern auch alle Pflichten. Im besten Fall bekommt der Erbe eine unbelastete Immobilie frei von Belastungen, im schlechtesten Fall sind es nur Schulden, Streitigkeiten und Verpflichtungen.
Buchcover zum Ratgeber Immobilie Geerbt

Informieren Sie sich in unserem Ratgeber u. a. über die folgenden Themen:

  • verborgene Risiken, Paragrafen und Fristen
  • wie man die Erbschaftssteuer optimiert
  • was ist ein Erbschein
  • Handlungsoptionen - Verkauf, Vermietung, selbsteinziehen?
  • Erbengemeinschaft - verkaufen, auszahlen, Teilungsversteigerung
  • Überblick über rechtliche Aspekte

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