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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Ab wann kostet ein Makler?

Die Maklerprovision für den Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ist eine reine Erfolgsprovision.
Ein Immobilienmakler ist erst berechtigt eine Maklergebühr (Provision/Courtage) vom Auftraggeber zu verlangen, wenn durch seine Tätigkeit ein Miet- bzw. Kaufvertrag zustande gekommen ist. Bis dahin geht der Makler mit all seinen Kosten in Vorleistung. D.h., sollte kein Vertrag zustande kommen, darf der Makler auch keine Vermittlungsprovision in Rechnung stellen.
Seit 23.12.2020 darf der Käufer erst zur Zahlung seiner Provision aufgefordert werden, wenn der Verkäufer bereits seinen Anteil bezahlt hat.


Wie hoch ist die Maklerprovision?

Bei der Vermittlung von Mietverträgen durch einen Immobilienmakler gibt es in Deutschland eine gesetzliche Vorgabe, die die Maklerprovision auf maximal 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt begrenzt. Für Verkäufer von Eigentumswohnungen und Wohn-Häusern gibt es keine gesetzliche Regelung über die Höhe der Makler-Provision. Üblich ist meist eine Verkäuferprovision von 3,57% des Kaufpreises (inkl. MwSt). Seit in Kraft treten des neuen Maklergesetztes Dezember 2020 ist bundesweit einheitlich geregelt, dass die Provision für den Käufer die vom Verkäufer zu zahlende Vermittlungsprovision nicht übersteigen darf.

Brauche ich für meinen Verkauf einen Immobilienmakler?

Es kommt drauf an ..., diese Frage können Sie sich nur selbst beantworten. Wenn es Ihnen nur darum geht, Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung zu verkaufen, dann brauchen Sie nur einen Notar. Wenn Sie es aber richtig gut machen wollen und sicher sein wollen, dass Sie das beste Verkaufsergebnis erzielen und das auch noch stressfrei, sollten Sie einen Profi vor Ort beauftragen. Ein Qualitätsmakler ist allemal seine Provision wert. Er sorgt dafür, dass Sie ohne Aufwand und stressfrei unterm Strich ein besseres Ergebnis erhalten werden, als ohne ihn. 10 Gründe mit uns zu verkaufen.

Kann ich meine Immobilie auch alleine verkaufen?

Selbstverständlich. Da es beim Immobilienverkauf aber um hohe Summen geht, sollten Sie dies nicht nebenbei machen. Bereits ein kleiner Fehler kostet hier schnell mal mehrere tausend Euro. Konzentrieren Sie sich mit aller Kraft auf Ihr Vorhaben, nehmen Sie sich genügend Zeit für die Vorbereitung, die Vermarktung und den anschließenden Verkauf. Arbeiten Sie sich fachlich in die Materie ein. Natürlich unterstützen wir Sie auch dabei, wenn Sie den Immobilienverkauf lieber allein managen wollen. Wir beraten Sie kostenlos und übernehmen gerne auch Hilfestellung bzw. Teilleistungen gegen ein Honorar. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wir freuen uns. Denn unser Ziel ist, dass möglichst viele Menschen in unserer Region von einem optimalen Immobilienverkauf profitieren.

Was ist das Bestellerprinzip?

Bestellerprinzip bedeutet, dass allein derjenige die Kosten für die Leistung oder Dienstleistung zu tragen hat, der diese beauftragt hat. Am 1. Juni 2015 wurde das Bestellerprinzip bei Vermietung von Wohnungen und Häusern gesetzlich eingeführt. Bis dahin war es meist üblich, dass nicht zwingend der Auftraggeber (meist Vermieter), sondern der Mieter die Maklerprovision allein zu bezahlen hatte. Der Mieter hat allerdings in den seltensten Fällen den Makler von sich aus beauftragt. Seit in Kraft treten des Gesetzes, darf nur noch der Auftraggeber den Makler bezahlen. In der Regel ist das fast immer der Vermieter.
Das gesetzliche Bestellerprinzip gilt nicht für Gewerbeimmobilien und beim Verkauf von Immobilien.

Wie bekomme ich einen Energieausweis?

Bei Eigentumswohnungen fragen Sie Ihren Verwalter, dem dieser vorliegen haben sollte. Ansonsten können Sie Ihren Schornsteinfeger oder einen Energieberater mit der Erstellung eines Bedarfs- bzw. Verbrauchausweises beauftragen. Wenn Sie das immobilienhaus mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen, dann bekommen Sie das Dokument von uns geschenkt.

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