Wer darf bei einer Scheidung wohnen bleiben? Wer hat Recht?

2 Personen stehen sich gegenüber, Mann und Frau, dazwischen eine katze
Wer hat Anspruch auf die Immobilie?
Eine Scheidung ist eine organisatorische Herausforderung. Gerade bei den Besitzverhältnissen herrscht großer Klärungsbedarf - insbesondere bei Immobilien. Wem steht das Wohnrecht zu und wie können sich die Ehepartner im Streitfall einigen?

Im Falle einer Scheidung beharren oft beide Ehepartner auf dem Wohnrecht. So sind Streitigkeiten ums Wohneigentum oft nur eine Frage der Zeit.
Welchem Ehepartner das Wohnrecht tatsächlich zusteht, hängt dabei ganz vom aktuellen Status ab. Durchläuft das Paar derzeit noch das Trennungsjahr oder hat es die Scheidung bereits hinter sich gebracht? Eines aber steht in beiden Fällen außer Frage: Im Streitfall fällt immer das Familiengericht die finale Entscheidung.

Das Wohnrecht im Trennungsjahr
Die Faustregel im Trennungsjahr: Gleiches Wohn- und Nutzungsrecht für alle. Sprich: Es spielt keine Rolle, welcher Ehepartner im Grundbuch oder Mietvertrag der Immobilie steht. Beide Partner haben prinzipiell denselben Anspruch auf das Wohneigentum.
Anders sieht es in Härtefällen aus. Wurde ein Partner gewalttätig oder droht mit Gewalt, kann ein alleiniges Wohnrecht beantragt werden. Dasselbe gilt, wenn die ständigen Konflikte mit dem Partner nicht mehr für die Kinder zumutbar sind.

Doch was, wenn sich die Eheleute nicht einigen können, wer das Wohneigentum verlassen muss?
In diesem Fall gibt es zwei Varianten. Variante 1: Der Familienrichter hat das letzte Wort. Variante 2: Die Immobilie wird aufgeteilt. Dies gilt allerdings nur für Räume, die sich für eine Einzelnutzung eignen wie zum Beispiel das Schlafzimmer oder das Büro. In Gemeinschaftsräumen wie Küche, Bad und Flur ist selbstverständlich keine räumliche Abgrenzung möglich. Diese müssen die Ex-Partner weiterhin gemeinsam nutzen.
Achtung: Wer zu drastischen Mitteln greift, muss oft mit rechtlichen Konsequenzen rechnen - ganz egal, ob er das Türschloss auswechseln lässt oder den Partner zum Auszug zwingt.

Das Wohnrecht nach der Scheidung
Ist die Scheidung vollzogen, verändert sich das Wohnrecht. Das Prinzip "gleiche Wohn- und Nutzungsrechte für alle" erlischt.
Steht nur ein Partner im Grundbuch der Immobilie, kann er dem anderen Partner das Wohneigentum vermieten - ob Wohnung oder Haus. Die Höhe der Miete orientiert sich dabei an den ortsüblichen Bedingungen. Gut zu wissen: Die Miete kann sich auf den Ehegattenunterhalt auswirken.

In Ausnahmefällen kann das Gericht dem Ehepartner, der nicht in das Grundbuch eingetragen ist, das alleinige Wohnrecht überschreiben. Dies ist allerdings nur möglich, wenn einen Partner nach dem Auszug eine nicht zumutbare Härte erwarten würde. Zum Beispiel: Der Gesundheitszustand eines Ex-Partners ist so miserabel, dass ein Umzug in eine neue Immobilie aktuell nicht zu empfehlen ist.
Stehen beide Partner im Grundbuch, kann sich theoretisch ein Partner den Anteil des anderen sichern. Kommt dies nicht infrage, führt meist kein Weg am Immobilienverkauf vorbei. Von einer Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht ist jedoch dringend abzusehen. Diese birgt für den Eigentümer oft mehr finanzielle Nachteile als Vorteile.

Gut zu wissen: Einigt sich das Ex-Paar auf den Verkauf der Immobilie, lohnen sich die Erfahrung und Expertise eines Immobilienmaklers. Denn nur mit einer kompetenten Beratung holt man das Maximum aus dem Immobilienverkauf heraus. Ob in ländlichen Regionen oder in aufstrebenden Großstädten wie Braunschweig - mit dem Fachwissen eines erfahrenen Immobilienmaklers, zum Beispiel aus Braunschweig, sind die einstigen Eheleute während des gesamten Verkaufsprozesses gut beraten. So ersparen sie sich zusätzlichen Aufwand. Denn Hand aufs Herz: Eine Trennung ist schon Aufwand genug - zeitlich wie emotional.

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