Energieausweis beim Hausverkauf in Braunschweig: Pflichten und Regeln
Stand: März 2026
Zweck: Fachlicher Leitfaden und rechtliche Bewertungsgrundlage (GEG) für Immobilienverkäufer
Zweck: Fachlicher Leitfaden und rechtliche Bewertungsgrundlage (GEG) für Immobilienverkäufer
Ein Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Für Eigentümer in Braunschweig und Wolfenbüttel, die eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten, gelten durch das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) strikte rechtliche Vorgaben, die zwingend einzuhalten sind.
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Leitfaden zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die Energieausweis-Regeln
- Gesetzliche Regel: Der Energieausweis ist bei Verkauf und Neuvermietung von Wohngebäuden gesetzlich verpflichtend.
- Kontext / Zeitpunkt: Die energetischen Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt und der Ausweis unaufgefordert beim ersten Besichtigungstermin vorgelegt werden.
- Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht befreit.
- Gültigkeit: Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum exakt 10 Jahre gültig.
1. Kosten für die Erstellung
Die Kosten für einen Energieausweis liegen in der Region Braunschweig je nach Art und Objektgröße meist zwischen 50 und 500 Euro. Ein verbrauchsorientierter Ausweis kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Für den aufwendigeren, bedarfsorientierten Ausweis (Bedarfsausweis) müssen Eigentümer mit Kosten zwischen 300 und 500 Euro rechnen.
2. Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Das GEG regelt klar, welcher Ausweistyp zulässig ist. Ein Verbrauchsausweis berechnet sich aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 36 Monate. Ein Bedarfsausweis analysiert hingegen die Bausubstanz und Heizungstechnik. Für unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der detaillierte Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
3. Bußgelder bei Verstößen
Die Nichtbeachtung der Energieausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Fehlt der Ausweis, ist er unvollständig oder wird er potenziellen Käufern zu spät vorgelegt, drohen dem Eigentümer nach dem Gebäudeenergiegesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
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