Der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung ist Pflicht


Bild eines Energieausweises
Verkäufer und Vermieter von Wohn-Immobilien sind gemäß Energieeinsparverordnung (EnEv), abgelöst durch das Gebäuderenergiegesetz vom 1. 11.2020, gesetzlich verpflichtet, den Energieausweis bereits bei der Besichtigung Ihren Interessenten vorzulegen - auch in Immobilienanzeigen müssen entsprechende Angaben gemacht werden. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Ordnungsstrafe von bis zu EUR 15.000,- rechnen.
Befreit von dieser Ausweispflicht sind nur Wohngebäude die unter 50m² Nutzfläche haben und ein Baudenkmal oder Gebäude mit sonstiger, besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Somit ist es notwendig, dass bereits vor Vermarktungsbeginn Ihrer Immobilie ein Energieausweis vorliegt.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir Immobilieneigentümer und Immobilienverkäufer in allen Punkten rund um die Immobilie unterstützen. Sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen, aber noch keinen Energieausweis besitzen, erläutern wir Ihnen gerne, welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie beim Verkauf oder der Vermietung benötigen. Gerne übernehmen wir auch die Erstellung eines Energieausweises für Ihr Haus.

Worin unterscheiden sich die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis


Verbrauchsausweis:
Zur Berechnung des Verbrauchsausweises werden hauptsächlich die Verbrauchsdaten der letzten Jahre herangezogen. Der Vorteil ergibt sich hierbei durch die Datenerhebung, die wesentlich einfacher ausfällt. Durch die einfachere Datengrundlage ist das Ergebnis jedoch auch abhängig vom jeweiligen Heizverhalten oder Wohnverhalten des Bewohners, wodurch das Ergebnis leicht verfälscht werden kann.
Bedarfsausweis:
Beim Bedarfsausweis hingegen basieren die Kennwerte zur Berechnung auf den Gebäudegrundlagen: Baujahr, Bauunterlagen und Gebäudedaten (bspw. Wohnfläche, Wohneinheiten, Gebäudetyp etc.), technische Heizungsdaten usw. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis ist das Ergebnis damit unabhängiger vom jeweiligen Heiz- und Lüftungsverhalten des Bewohners. Allerdings ist die Erstellung eines solchen Ausweises aufwendiger, womit auch der Preis für einen solchen Ausweis höher ausfällt.

Den Energieausweis bekommen Sie von uns
Nur qualifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen.
Sollten Sie noch keinen Energieausweis haben, gehört die Erstellung eines Energieausweises selbstverständlich zu den Leistungen, die wir im Rahmen des Maklerauftrages für Sie kostenlos erbringen.
Energieberater erklärt Fenster Energiedaten

Energieausweis: Wie, wo, was, warum?

Mit dieser Checkliste schnell zum Ziel!
  • Für wen ist der Energieausweis Pflicht?
  • Diese 5 Kennzahlen für Immobilienanzeige sind Pflicht.
  • Diese Kennzahlen benötigen Sie für einen Energieausweis.
  • Wo können Sie den Ausweis erhalten.
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